Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll der Streit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
um die Abrechnungsprüfung entschärft werden, indem es mehr Unabhängigkeit und Transparenz
schaffen soll. Im Kern wird die Organisation des Medizinischen Dienstes reformiert
und die Krankenhausabrechnungsprüfung neu strukturiert. Hierfür wurden etliche neue
Maßnahmen implementiert. Krankenhäuser sollten zeitnah auf die neuen Regelungen reagieren
und ihre Prozesse optimieren.